Wir bieten Ihnen an, einen legalen tschechischen Führerschein zu erwerben. Minimale Verfahren, schnelle Umsetzung Ihres tschechischen Führerscheins. Um einen legalen tschechischen Führerschein zu erhalten, ist eine Registrierung in der Tschechischen Republik für einen Zeitraum von mindestens 185 Tagen erforderlich, die wir ebenfalls anbieten. Wir kümmern uns um alle Anmeldeangelegenheiten und Angelegenheiten rund um den Führerscheinerwerb. Die Kosten für eine Kategorie betragen 1.000 EUR, für zwei Kategorien 1.200 EUR. drei sind 1.400 eu. In diesem Preis sind Prüfungen, Fahren, Anmeldung und Aufenthaltsbestätigung enthalten, die Kosten für weitere Kategorien werden individuell festgelegt. Sie können Ihren legalen tschechischen Führerschein gegen einen polnischen oder einen anderen EU-Führerschein umtauschen oder ihn in der gesamten Europäischen Union verwenden. Jedem Dokument sind eine Bestätigung der Registrierung und des Aufenthalts in der Tschechischen Republik, eine Bestätigung über das Bestehen der Prüfung und eine beglaubigte Übersetzung in eine andere Sprache beigefügt Europäische Sprache, d. h. ein vollständiger Satz von Dokumenten für den Umtausch des Führerscheins. Bei einem persönlichen Treffen unterzeichnen wir den Vertrag über alles. Für detaillierte Informationen rufen Sie bitte 00420 720 127 511 an Unter dieser Nummer ist auch der kostenlose WhatsApp-Messenger verfügbar Führerscheinkategorien der Tschechischen Republik Führerschein der Kategorie AM Inhaber der AM-Kategorie können mit dem Moped oder dem sogenannten fahren leichtes Vierrad. Eine Person, die diese Art von Rechten beantragen möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein und über die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten verfügen. Jede andere erhaltene Kategorie verleiht uns ebenfalls solche Rechte. Führerscheinklasse A1 Diese Kategorie gibt uns das Recht, ein Motorrad mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3, einer Leistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg sowie ein dreirädriges Motorrad mit einem zu fahren Leistung von bis zu 15 kW (20,39 PS). Um sich für die Kategorie A1 zu bewerben, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Kategorie A2 Es berechtigt uns, ein Motorrad mit einer Leistung von höchstens 35 kW (47,58 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg sowie ein dreirädriges Motorrad mit einer Leistung von höchstens 15 kW (20,39 PS) zu führen PS). Personen, die über 18 Jahre alt sind, können einen Führerschein der Klasse A2 beantragen. Führerschein der Kategorie A Personen mit einer solchen Berechtigung dürfen ein Motorrad und ein Motorrad mit Motorradanhänger führen, dessen Gewicht das Leergewicht des Motorrads und 100 kg nicht überschreitet. Um einen Führerschein dieser Klasse zu erhalten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und zuvor seit zwei Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse A2 sein. Wenn wir 21 Jahre alt sind und die Klasse A erlangt haben, sind wir berechtigt, dreirädrige Krafträder mit einer Leistung von mehr als 15 kW (20,39 PS) zu führen. Ansonsten müssen wir warten, bis wir 24 Jahre alt sind. Führerscheinklasse B1 Ihre Inhaber dürfen ein drei- oder vierrädriges Fahrzeug, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Motorräder, mit einem Leergewicht von höchstens 400 kg im Falle der Personenbeförderung und 550 kg im Falle der Güterbeförderung führen. Um diese Rechte zu erhalten, müssen Sie über 16 Jahre alt sein. Führerschein der Kategorie B Die Kategorie B berechtigt uns zum Fahren von: einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen – ausgenommen ein Bus und ein Motorrad, einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht Das Gewicht darf das Leergewicht des Fahrzeugs, das einen Ackerschlepper oder ein langsam fahrendes Fahrzeug zieht, nicht überschreiten. Inhaber eines Führerscheins dieser Kategorie dürfen einen leichten Anhänger ohne Bremsen ziehen. In einem solchen Fall darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 4.250 kg betragen, während das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen darf. Fährt ein Inhaber der Klasse B eine Fahrzeugkombination mit einem leichten Anhänger bis 750 kg mit Auflaufbremse, muss er bedenken, dass das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs mindestens 1,33 des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers beträgt. Führerscheinklasse B+E Dank der Kategorie B+E erhalten wir das Recht, ein für die Kategorie B geeignetes Fahrzeug mit einem Anhänger zu führen, dessen tatsächliches Gesamtgewicht nicht größer ist als das tatsächliche Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Somit können wir auch einen Ackerschlepper und ein langsam fahrendes Fahrzeug mit Anhänger fahren. Eine Person mit einem Führerschein der Klasse B und C+E oder B und D+E ist berechtigt, eine Fahrzeugkombination der Klasse B+E zu führen. Dabei ist das zulässige Gesamtgewicht eines gebremsten Anhängers mit Motorantrieb zu beachten Fahrzeug darf nicht überschreiten: Nennanhängevorrichtung zulässige Gesamtmasse dieses Fahrzeugs maximale Anhängemasse, die für dieses Fahrzeug vom Hersteller angegeben ist 3.500 kg, bei einem Geländefahrzeug kann diese Masse jedoch auf 150 % des sich ergebenden Wertes erhöht werden vom Nennwert der Anhängevorrichtung unter Einhaltung anderer Bedingungen abweichen Bei einem ungebremsten Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw nicht überschritten werden
Copyright © 2024 Czeskie prawo jazdy - All Rights Reserved.
Powered by GoDaddy